Die EASA verlangt zu Recht, dass die Musterbetreuer eines Segelflugzeugtyps allgemein verbindliche Anweisungen geben, wie bestimmte Reparaturen fachgerecht zu erfolgen haben. An diese Anweisungen müssen sich alle Luftfahrttechnischen Betriebe - und dazu gehören auch Vereinswerkstätten - halten.
Die Anweisungen können auch darin bestehen, bestimmte Quellen anzugeben, wo der jeweilige Betrieb die Detailanweisungen nachlesen kann.
Und genau das ist nun geschehen, an die EASA gemeldet und von dieser anerkannt. Die folgenden Richtlinien sind also für die Reparaturen aller DG- und LS-Flugzeuge verbindlich:
Reparaturverfahren für DG- und LS-Flugzeuge
Alle Werkstattleiter und Prüfer in Instandhaltungsbetriebe sollten also die angegebenen Bücher zur Verfügung haben und sich danach richten.

- wichtig für alle Halter -
Im Rahmen der neuen Regeln zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit muss sich jeder deutsche Halter eines Segelflugzeugs oder Motorseglers bis Ende 2013 beim LBA für sein Flugzeug ein neues Instandhaltungsprogramm genehmigen lassen. Das bisherige Verfahren, welches recht einfach war, ist von der EASA aufgehoben worden.
Leider ist das neue Verfahren recht kompliziert und teuer, denn im allgemeinen wird der Halter die Hilfe eines Luftfahrttechnischen Betriebes benötigen, um ein IHP zu erstellen, und dann fallen die Genehmigungsgebühren beim LBA an.
Wir haben deshalb beim LBA erfolgreich beantragt, selbst die Programme ausstellen zu dürfen, so dass nun zumindest Doppelarbeit und -kosten vermieden werden können:
Wie bereits durch das LBA bekannt gegeben, müssen alle bisherigen Standardinstandhaltungsprogramme (SIHP) bis zum 31.12.2013 durch individuelle Instandhaltungsprogramme ersetzt werden.
In diese IHP's sind ausführliche Angaben zum Lfz., zu den Wartungsunterlagen und zur Ausrüstung zu machen, so dass die Erstellung solcher IHP - auch wenn die vom LBA zur Verfügung gestellten Vorlagen benutzt werden - sehr umständlich ist und im allgemeinen erst nach mehrmaligen Korrekturen vom LBA anerkannt wird.
DG hat jetzt vom LBA die Genehmigung erhalten, IHP's für Segelflugzeuge und Motorsegler auszustellen und selbst zu genehmigen. Das LBA erhält von DG danach jeweils eine Nachricht, damit das IHP in die LBA Kartei eingetragen werden kann.
DG bietet nun allen Besitzern/Haltern von Segelflugzeugen und Motorseglern an, für sie die IHPs zu erstellen und zu genehmigen.
Der Vorteil für Sie ist, dass Sie sofort ein gültiges IHP erhalten. Eventuell notwendige Änderungen dieser von DG ausgestellten IHP müssen dann auch bei DG beantragt werden.
IHP können nur für deutsch zugelassene Segelflugzeuge und Motorsegler ausgestellt werden.
Die IHP Preise für DG und LS Produkte entsprechen denen der LBA Gebührenordnung.
Für Fremdprodukte verlangen wir geringfügig höhere Preise, um die aufwendigere Datenermittlung abzudecken.
Preisliste für die DG Serviceleistungen: | einschl MWSt |
Erstgenehmigung IHP DG/LS Segelflugzeuge | 150,- |
Erstgenehmigung IHP DG/LS Motorsegler | 200,- |
Änderung klein IHP DG/LS Segelflugzeuge | 100,- |
Änderung klein IHP DG/LS Motorsegler | 120,- |
Änderung groß IHP DG/LS Segelflugzeuge | 130,- |
Änderung groß IHP DG/LS Motorsegler | 150,- |
Erstgenehmigung IHP Segelflugzeuge Fremdprodukt | 180,- |
Erstgenehmigung IHP Motorsegler Fremdprodukt | 240,- |
Änderung klein IHP Segelflugzeuge Fremdprodukt | 120,- |
Änderung klein IHP Motorsegler Fremdprodukt | 144,- |
Änderung groß IHP Segelflugzeuge Fremdprodukt | 156,- |
Änderung groß IHP Motorsegler Fremdprodukt | 180,- |
Zur Erklärung:
Adressenänderungen; Einbau, Wechsel oder Ausbau von Geräten; Änderungen der Ausgaben von Handbüchern.
Umbau in andere Baureihe; Wechsel von Motor oder Propellermuster; Neuerstellung eines IHP, wenn bereits ein SIHP vorhanden ist.